Seit im Jahr 1888 in Preußen die erste Fahrerlaubnis erteilt wurde, hat sich im Straßenverkehr einiges geändert. Die letzte große Änderung betraf die Einführung der EU-Führerscheine im Scheckkartenformat und damit verbunden die Einführung einheitlicher Fahrerlaubnisklassen in allen Mitgliedsstaaten der EU, sowie in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die meisten von uns haben einen „ganz normalen PKW – Führerschein“ und zwar eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen sie PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bzw. PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg lenken.
Einen Anhänger, der nicht mehr wiegt als 750 kg, dürfen sie in jedem Fall ankuppeln, wenn sie auch die Führerscheinklasse BE erworben haben (normalerweise erwirbt man die Klassen B und BE gleichzeitig). Anhänger mit einer Masse von mehr als 750 kg dürfen sie nur dann bewegen, wenn Fahrzeug und Anhänger die Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
Wer häufig einen noch schwereren Anhänger ziehen möchte, z.B. einen großen Wohnwagen, oder einen Bootsanhänger, der kann bei einer Fahrschule an einer Fahrerschulung teilnehmen und darf danach Kombinationen von PKW und Anhänger bis 4250 kg Gesamtmasse lenken. Nach der Fahrerschulung wird hierbei die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.
Neben PKW dürfen Inhaber eines Führerscheins Klasse B auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h führen. Wird die Zugmaschine mit einem Anhänger gefahren beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Fahrerlaubnisklasse L).
Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Frist umgetauscht werden. Diese Regelung dient in erster Linie dazu den Namen des Führerscheininhabers und das Passbild möglichst aktuell zu halten.
Diejenigen, die damals einen Führerschein Klasse 3 erworben hatten, können hier nachlesen, welche Fahrzeuge sie außer den oben genannten fahren dürfen: Welche Fahrzeuge darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren?
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