Alle Führerscheine, die seit Januar 2013 ausgestellt wurden, haben ein Ablaufdatum, so dass sie nach 15 Jahren umgetauscht werden müssen. Aber auch vorher ausgegebene Führerscheine - ohne Ablaufdatum - sind nicht mehr unbegrenzt gültig und müssen früher oder später gegen eine aktuelle Version getauscht werden.
Da man mit einem abgelaufenen Führerschein weder mit dem eigenen Fahrzeug noch mit einem Mietwagen am Straßenverkehr teilnehmen darf, sollte man sich das Ablaufdatum des eigenen Führerscheins fett im Kalender markieren bzw. rechtzeitig einen neuen beantragen.
Wie lange der Führerschein noch gültig ist, hängt in erster Linie vom Ausstellungsdatum ab. Der Austausch des Führerscheins kostet derzeit 24 Euro. Es werden dabei übrigens lediglich die persönlichen Daten und das Passfoto aktualisiert und es findet keinerlei Prüfung statt.
Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, spielt das Geburtsdatum des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin eine Rolle. [table id=2 /]
Ab 1999 wurden die Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Wann diese umgetauscht werden müssen, hängt vom Ausstellungsjahr ab.
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Bei Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden ist das Ablaufdatum auf dem Dokument selbst vermerkt.
Die ersten alten Führerscheine laufen also im Januar 2021 ab, es ist also noch genug Zeit sich um den Austausch zu kümmern. Allerdings sollte man den jeweiligen Termin nicht verpassen, denn ohne gültigen Führerschein dürfen Sie nicht Autofahren und können z.B. auch keinen Mietwagen anmieten.
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