Die Verkehrsregeln unserer polnischen Nachbarn unterscheiden sich nur in wenigen Punkten von den Regelungen in Deutschland. So besteht z.B. auch in Polen eine generelle Anschnallpflicht, Telefonieren während der Fahrt ist (dem Fahrer) nur mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung gestattet und Kinder müssen in den entsprechenden Kindersitzen gesichert werden.
In einigen Punkten unterscheiden sich die Verkehrsregeln jedoch, z.B. ist es vorgeschrieben auch tagsüber mit Licht zu fahren – wenn vorhanden, dann schalten Sie das Tagfahrlicht ein, andernfalls benutzen Sie auch bei Helligkeit das Abblendlicht.
Alkohol am Steuer ist nie eine gute Idee und in Polen beträgt der zulässige Blutalkoholwert vergleichsweise niedrige 0,2 ‰.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h – von 23 Uhr bis 5 Uhr dürfen Sie innerorts 60 km/h schnell fahren. Auf Landstraßen gilt ganztägig die Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h und auf Schnellstraßen 100 km/h. Auf polnischen Autobahnen dürfen Sie bis zu 140 km/h schnell fahren.
Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig – die Maut können Sie in Polen direkt an den Mautstationen in bar oder mit Kreditkarte zahlen.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, die Verwendung von Schneeketten kann auf manchen Straßenabschnitten durch Schilder vorgeschrieben werden. Reifen mit Spikes dürfen nicht verwendet werden.
Grundsätzlich besteht in Polen die Pflicht einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitzuführen, von dieser Regelung sind ausländische Fahrzeuge jedoch ausgenommen.
Bei Verkehrsunfällen muss generell die Polizei gerufen werden – wenn der Unfall mit einem Mietwagen passiert, dann schreibt nicht nur der polnische Gesetzgeber sondern auch die entsprechende Autovermietung das Hinzuziehen der Polizei vor.