Wer in den Wintermonaten in Deutschland ohne M+S Reifen oder Winterreifen unterwegs ist, der verstößt bei winterlichen Straßenverhältnissen gegen den §2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung und muss entsprechend mit Bußgeldstrafen und Punkten in Flensburg rechnen.
Dabei ist Deutschland nicht das einzige Land, in dem es Vorschriften zur wintertauglichen Bereifung gibt. So zum Beispiel in Österreich und der Schweiz. Obwohl es in beiden Ländern keine generelle Winterreifenpflicht während der Wintermonate gibt, müssen in Österreich Pkws sowie Lkws bis 3,5 t zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein.
In der Schweiz können hohe Geldbußen verhängt werden, wenn es aufgrund unzureichender Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Auch bei Unfällen mit Sommerreifen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
So wie in Österreich und der Schweiz sollten Autofahrer auch in Italien und Frankreich in der kalten Jahreszeit die Bereifung wechseln. In Italien sind vor allem die Provinzen Mailand und Südtirol betroffen, denn dort können auf einzelnen Strecken Winterreifen oder Schneeketten aufgrund winterlicher Verhältnisse vorübergehend vorgeschrieben werden. Eine durchgehende Winterreifenpflicht besteht indes vom 15. Oktober bis 15. April im Aostatal. Ähnlich Vorschriften wie in Italien gibt es schließlich auch in Frankreich. Dort kann die Winterbereifung bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig durch Beschilderungen vorgeschrieben werden.
Wie die Beispiele gezeigt haben, gibt es länderspezifische Unterschiede hinsichtlich der richtigen Winterbereifung. Entsprechend sollte man sich vor jedem Fahrtantritt ins Ausland über die jeweiligen Vorschriften informieren, denn nicht nur in Deutschland drohen bei Verstößen hohe Geldstrafen.