Bei Autovermietungen gilt weltweit (bis auf ganz wenige Ausnahmen) die Regel: nur wer namentlich im Mietvertrag vermerkt ist, darf auch hinter das Steuer des Mietwagens. Es empfiehlt sich diese Regel auf jeden Fall einzuhalten, denn sollten die unberechtigten Fahrer oder Fahrerinnen einen Unfall mit dem Auto verursachen, erlischt jeglicher Versicherungsschutz und die Mieter bleiben auf allen anfallenden Kosten sitzen.
Selbst ohne Unfall müssen die Beteiligten mit Konsequenzen rechnen, wenn der Autovermietung ein Verstoß gegen die Vermietbedingungen bekannt wird (zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle). Z.B. kann der Mietvertrag unter Umständen auf der Stelle durch den Vermieter beendet werden. Im Zweifel stehen die Mieter und Fahrer dann plötzlich ohne Auto da.
Zusatzfahrer und -fahrerinnen können sich bei der Anmietung vor Ort in der Mietstation der Autovermietung in den Mietvertrag eintragen lassen. Hierzu müssen sie genau wie die Hauptfahrer einen gültigen Führerschein im Original und einen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen. Ohne persönliches Erscheinen oder ohne Originaldokumente ist die Eintragung nicht möglich.
In den meisten Fällen ist das Eintragen von zusätzlichen Fahrern in den Mietvertrag mit Kosten verbunden. Die Gebühren für Zusatzfahrer unterscheiden sich von Autovermietung zu Autovermietung und von Land zu Land.
Hin und wieder gibt es Angebote, bei denen ein Zusatzfahrer kostenlos eingetragen werden kann. Wer sich also hinter dem Steuer abwechseln möchte, sollte auf solche Angebote achten um den einen oder anderen Euro zu sparen.
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