Mit dem Auto auf den Straßen Österreichs und der Schweiz durch die malerischen Landschaften zu fahren, das ist für viele die Vorstellung eines idealen Urlaubs. Damit Sie sicher und vor allem ohne plötzliche Kosten durch Ihren Urlaub kommen, sollten Sie besonders hinsichtlich der Verkehrsregeln die eine oder andere Besonderheit beachten.
Österreich
Wer auf den Straßen Österreichs unterwegs ist, der sollte gerade bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Hut sein. So darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf den meisten Straßen nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, wobei innerhalb der Orte wie gewohnt 50 km/h erlaubt sind. Für die Autobahnen gilt bei unseren österreichischen Nachbarn generell ein Tempolimit von 130 km/h. Unbedingt zu beachten ist außerdem, dass es in Österreich ein nächtliches Tempolimit gibt. Entsprechend darf auf den Autobahnen in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr nicht schneller als 110 km/h gefahren werden. Von der Beschränkung ausgenommen sind jedoch die A1 Salzburg nach Wien und die A2 Wien nach Villach.
Zudem müssen die Fahrer eines Pkw’s auch in Österreich der Warnwestenpflicht nachkommen. So sind Fahrer dazu verpflichtet eine Warnweste anzulegen, wenn sie das Kfz aufgrund einer Panne oder eines Unfalls verlassen. Dabei gilt diese Regel in erster Linie außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen, wobei Motorradfahrer von dieser Pflicht ausgenommen sind.
Zum Schluss sollte auch in Bezug auf die Promillegrenze beachtet werden, dass diese nicht höher als 0,5 sein darf, ansonsten wird es nämlich richtig teuer. Überhaupt sollte man sich in Österreich lieber an die Verkehrsregeln halten, denn bei Verstößen erlebt man sonst schnell eine kostspielige Überraschung, die aus einem gewöhnlichen Urlaub kurzerhand einen Luxusurlaub macht.
Schweiz
Andere Länder, andere Sitten – auch in der Schweiz findet man kleine Unterschiede, wenn man sich die Geschwindigkeitsvorschriften einmalgenauer anschaut. Zwar darf man auch in der Schweiz innerorts nicht schneller als 50 km/h fahren, außerhalb sind auf den Straßen dann aber nur 80 km/h erlaubt. Auf den Autobahnen hingegen darf, wie auch auf den meisten Autobahnen Deutschlands, nicht schneller als 120 km/h fahren werden. Auf jeden Fall zu beachten sind zudem die Besonderheiten hinsichtlich der Vorfahrtsregeln. Dementsprechend muss auf Passstraßen den aufwärts fahrenden Fahrzeugen und auf Poststraßen den Postbussen immer Vorfahrt gewährt werden.
In Hinblick auf das vorgeschriebene Tragen einer Warnweste bei Pannen und Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen besteht für Fahrer motorisierter Fahrzeuge in der Schweiz keine Warnwestenpflicht. Nichtsdestotrotz wird ihr Tragen zur eigenen Sicherheit empfohlen. Mitzuführen sind aber in jedem Fall ein Verbandskasten und ein Warndreieck.
Abschließend liegt die Promillegrenze, genauso wie in Österreich, bei 0,5.
Und zum Abschluss muss auch in der Schweiz darauf hingewiesen werden, dass man sich hier lieber an die Verkehrsregeln hält. Die Kontrollen sind nämlich nicht nur sehr streng, sondern ziehen bei Missachtung auch stolze Preise mit sich.