Der Hund ist des Menschen bester Freund. Deshalb bleibt der geliebte Vierbeiner auch stets an der Seite seines Herrchens – auch im Urlaub.
Doch darf man einen Hund einfach so im Auto mitnehmen oder gibt es da Vorschriften, die man beachten sollte?
Beim Transport von Vierbeinern ist für Besitzer der § 22 Absatz 1 der StVO zur Ladungssicherung relevant. Laut diesem muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.
Hinweis: Kann sich der Hund während der Fahrt im Auto frei bewegen, gilt dies als Verstoß und es entstehen Bußgelder zwischen 30 und 75 €.
Um die Hunde im Auto fachgerecht zu sichern, gibt es im Fachhandel für Haustiere einige Möglichkeiten. Abhängig von der Größe des Tieres bieten sich folgende Transportarten an:
Sicherungsgurt (auf der Rückbank gilt Anschnallpflicht) Transportbox Trenngitter Autositz für HundeUm das Tier nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollte man sich im Voraus Zeit nehmen, um zu schauen, welche Transportmöglichkeit für den Hund am besten geeignet ist. Ein großer Hund wird sich im Kofferraum (ein solcher Transport ist laut StVO zulässig; keine Bußgeldstrafe) dank des Freiraums sicherlich am wohlsten fühlen, während kleine Hunde wahrscheinlich ein komfortable Transportbox oder einen Sicherheitsgurt bevorzugen.
Solange der Hund den Fahrer nicht behindert und somit ein Sicherheitsrisiko darstellt, darf der Hund – an einer kurzen Leine – im Fußraum mitfahren.