Wir haben schon die Frage geklärt, welche Papiere man bei der Fahrzeuganmietung vorlegen muss, heute soll es aber um die Dokumente gehen, die man bei der Fahrt mit dem Mietwagen immer dabei haben muss.
Egal ob man im eigenen Auto oder hinter dem Steuer eines Mietwagens sitzt: einen gültigen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I sollte man dabei haben und auf Verlangen vorzeigen. Hat man sie nicht dabei, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro (pro Dokument). Wichtig ist, dass sowohl der Führerschein als auch der Fahrzeugschein (wie die Zulassungsbescheinigung Teil I früher hieß), im Original vorgelegt werden müssen.
Für den Führerschein ist natürlich jeder Fahrer und jede Fahrerin selbst verantwortlich, den Fahrzeugschein bekommt man üblicherweise vom Halter oder von der Halterin des Autos. Bei vielen Mietwagen befindet sich das Dokument zusammen mit Betriebsanleitung und einer Schadenformular im Handschuhfach des Fahrzeugs, manche Autovermietungen geben den Mietern und Mieterinnen jedoch nur eine Kopie mit. Bei Verkehrskontrollen wird dieses Thema im Zusammenhang mit Mietwagen oft kulant behandelt – sollte Ihnen doch einmal ein Bußgeld für eine fehlende Zulassungsbescheinigung Teil I im Mietwagen auferlegt werden, wenden Sie sich im Nachhinein an die Autovermietung wenden und fordern das Geld vom Vermieter zurück.
Bei Autos, die technisch verändert wurden, empfiehlt es sich auch die jeweilige Betriebserlaubnis dabei zu haben. Die Zulassungsbescheinigung Teil II – den Fahrzeugbrief – muss man übrigens nicht ständig mit sich führen.
Die Grüne Versicherungskarte, genauer gesagt die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, gibt Auskunft über Halter und vor allem über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs oder Mietwagens. Diese Informationen sind relevant, wenn man im Ausland in einen (selbstverschuldeten) Unfall verwickelt ist oder im Inland mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug zusammenstößt.
Innerhalb der EU ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte auch bei Mietwagen nicht mehr nötig – die relevanten Informationen lassen sich mit Hilfe des Kennzeichens abrufen. Vorgeschrieben ist die Karte nach wie vor bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Russland sowie bei Einreise in die Ukraine und in die Türkei.
In Deutschland angemietete Mietwagen dürfen üblicherweise nicht in die oben genannten Länder einreisen. Falls das der Vermieter doch erlaubt, dann sollten Sie ihn rechtzeitig vor Mietbeginn über die Reise informieren und bei Anmietung prüfen, ob sich die Grüne Versicherungskarte im Fahrzeug befindet.
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