Mit dem Mietwagen durch die herrlichen Landschaften Frankreichs und Italien zu fahren, das haben wir letzte Woche gemacht und mussten dabei feststellen, dass trotz grundsätzlicher Übereinstimmungen der Verkehrsregeln mit denen in Deutschland, in beiden Ländern gewisse Besonderheiten zu beachten sind. Doch mit diesen Besonderheiten stehen Frankreich und Italien nicht alleine da, denn auch bei einer Mietwagenrundreise durch Belgien und die Niederlande, werden Sie feststellen, dass es hinsichtlich der Verkehrsregeln auch dort gewisse Unterschiede gibt.
So gilt in Belgien innerorts, wie auch in Deutschland, Frankreich und Italien, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Beim Verlassen der Ortschaften darf dann aber auf bis auf 90 km/h beschleunigt werden, wobei auf Schnellstraßen 120 km/h erlaubt sind. Einzige Voraussetzung: Die Schnellstraßen müssen mindestens über zwei Fahrstreifen in jede Richtung verfügen und dabei baulich voneinander getrennt sein. Auf den Autobahnen gilt schließlich freie Fahrt bei maximal 120 km/h. Dabei gelten die Tempo-Limits auch für Motorradfahrer, Gespanne sowie leichte und schwere Wohnmobile. Letztere dürfen jedoch auch auf den Schnellstraßen und Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren.
Des Weiteren besteht auch bei unseren belgischen Nachbarn absolute Warnwestenpflicht. Aus Sicherheitsgründen muss beim Verlassen des Wagens aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf jeden Fall eine Warnweste getragen werden, ansonsten winkt nämlich ein saftiges Bußgeld. Das Tragen der Weste gilt dabei in erster Linie außerhalb der Ortschaften.
Zum Schluss sollte auch noch hinsichtlich des Alkoholkonsums beachtet werden, dass die Promillegrenze bei 0,5 liegt.
Ein etwas anderes Bild zeigt sich hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeiten in den Niederlanden. Zwar sind auch hier innerhalb geschlossener Ortschaften maximal 50 km/h erlaubt, außerhalb dafür aber nur 80 km/h. Auf den Schnellstraßen dürfen dann zügige 100 km/h gefahren werden, wobei dies nur für solche Straßen gilt, die mit dem Schild, weißes Auto auf blauem Grund, versehen sind. Für die Autobahnen gilt schließlich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Nichtsdestotrotz muss auch hier auf die Beschilderung geachtet werden, denn auf den meisten Autobahnen darf nur auf maximal 120 km/h beschleunigt werden. Wie auch schon in Belgien gelten die Tempo-Limits auch für Motorräder, Gespanne sowie leichte und schwere Wohnmobile, wobei letztere sowohl auf den Schnellstraßen als auch auf den Autobahnen nur 80 km/h fahren dürfen. Zudem gilt auf Autobahnen für Motorradfahrer und für leichte Wohnmobile eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
In Bezug auf die Warnwestenpflicht gehen unsere niederländischen Nachbarn die Sache ein wenig lockerer an. Demnach muss keine Warnweste mitgeführt oder nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften getragen werden. Jedoch wird den Fahrern zur besseren Erkennbarkeit das Tragen einer Weste empfohlen.
Auch bezüglich der Promillegrenze gelten in den Niederlanden die gleichen Vorschriften wie in Belgien, wobei Fahranfänger, die den Führerschein weniger als 5 Jahre besitzen, nur mit 0,2 Promille hinterm Steuer sitzen dürfen.
Fotonachweise: Thommy Weiss / pixelio.de, Jasper J. Carton / pixelio.de