Ob nun Fluch oder Segen, in vielen europäischen Ländern werden die Fahrer diverser Kraftfahrzeuge heutzutage zur Kasse gebeten. Unter anderem auch in unseren wunderschönen Nachbarländern Österreich und der Schweiz.
So muss man in der Schweiz für die Benutzung von Autobahnen und ähnlichen Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) eine Vignette erwerben. Demnach müssen Pkw-Fahrer für eine Jahresvignette 33 € zahlen. Erhältlich sind die Vignetten bei den deutschen Automobilclubs, an den schweizerischen Zollämtern, Postbüros, Tankstellen, Garagen, Geschäftsstellen des TCS sowie bei den kantonalen Straßenverkehrsämtern. Vignetten-Sünder werden mit einer Geldstrafe in der Höhe von 163 € zur Kasse gebeten. Zu befestigen ist die Vignette an der Innenseite der Frontscheibe und da es in der Schweiz keine Tages- oder Monatsvignetten gibt, muss immer der Jahrespreis entrichtet werden.
Auch in Österreich besteht für die Benutzung der Autobahnen die Vignettenpflicht. Dementsprechend gibt es Jahres-, Zweimonats- und Zehn-Tages-Vignetten. Diese sind unter anderem bei den deutschen Automobilclubs sowie an Tankstellen und Postämtern im Grenzbereich erhältlich. Achtung ist geboten, denn seit 2013 hat Österreich die Mautgebühr erhöht. Demnach beträgt der neue Preis für eine Jahres-Vignette 80,60 € (+ 2,80 €), für zwei Monate 24,20 Euro (+ 80 Cent) und das sogenannte „Zehn-Tages-Pickerl“ kostet jetzt 8,30 Euro (+ 30 Cent). Zu berücksichtigen sind außerdem die Regelungen fürs Ankleben der sogenannten „Pickerl“. So ist die Autobahnvignette an der Innenseite der Windschutzscheibe, etwa am Rückspiegel oder am linken Rand anzubringen. Wer auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne Pickerl unterwegs ist, muss im Extremfall mit einem Bußgeld von 3000 Euro rechnen. Straffrei bleibt man, wenn man vor Ort und Stelle eine Ersatzmaut in Höhe von 120 € entrichtet.