Was zur Hölle ist ein Fahrtenschreiber und wofür braucht man den überhaupt? Zwei Fragen, die bestimmt nicht jeder auf Anhieb beantworten kann. Deshalb gibt es zu diesem Thema jetzt ein paar wichtige Infos.
Bei einem Fahrtenschreiber oder auch einfach Tachograph bzw. EG-Kontrollgerät handelt es sich um ein Tachometer mit angeschlossenem Messschreiber. Dieser dient in erster Linie dazu, die Lenk- und Ruhezeiten, die Lenkzeitunterbrechungen, zusätzlich gefahrene Kilometer sowie die gefahrene Geschwindigkeiten aufzuzeichnen. Zusätzlich werden die Daten auf einer personalisierten Chipkarte festgehalten, die der Fahrer vor Fahrtantritt in das Gerät schiebt.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen nun in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen einschließlich Anhängerfahrzeuge, deren Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt, digitale Tachographen vorhanden sein. Das gilt auch für Busse mit mehr als neun Sitzen. Mit dieser Maßnahme will die EU-Kommission eventuelle Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei der Angabe von Lenk-und Ruhezeiten verhindern. Der Vorteil der digitalen Tachographen besteht darin, dass die Daten jetzt nicht mehr analog auf einer Diagrammscheibe aufgezeichnet werden, sondern elektronisch auf der personalisierten Chipkarte des Fahrers gespeichert werden. Das Abrufen der Daten kann anschließend nur durch autorisierte Personen erfolgen. Die persönlichen Fahrerkarten (Unternehmenskarte, Werkstattkarte) bekommt man ebenfalls nur bei befugten Ausgabestellen.
Wenn Sie das Fahrzeug privat nutzen und es sich um einen LKW (ggfs. mit Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 7,5 Tonnen handelt, dann ist die Nutzung des digitalen Tachographen nicht vorgeschrieben.
Wenn Sie also für Ihren privaten Umzug bei uns einen LKW oder Transporter, den Sie mit Ihrem Führerschein Klasse B oder Klasse 3 fahren dürfen, buchen, dann müssen Sie den Fahrtenschreiber nicht nutzen.