Alkoholisiert ans Steuer – dass das keine gute Idee ist, wird wohl den meisten Autofahrern und Fahrerinnen klar sein. Die Auswirkungen von Alkohol, z.B. ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, verringerte Aufmerksamkeit und beeinträchtigtes Sehvermögen, sind kontraproduktiv für die Sicherheit im Straßenverkehr und ergeben zusammen mit einer erhöhten Risikobereitschaft eine gefährliche Mischung.
Abgesehen davon drohen drastische Strafen, wenn man alkoholisiert am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen wird. Wer sich auffällig verhält (z.B. Schlangenlinien fährt) oder gar einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Geldstrafe oder unter Umständen einer Freiheitsstrafe rechnen. Das gilt selbst wenn man unauffällig unterwegs ist, aber mit einem Blutalkoholwert von 1,1 ‰ oder mehr hinter dem Lenkrad angetroffen wird.
Auch mit weniger Alkohol im Blut und ohne erkennbare Auswirkungen gibt es Punkte in Flensburg, Fahrverbot und eine Geldbuße, wenn man mit mehr als 0,5 ‰ am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen wird. Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der Probezeit und für Menschen, die jünger als 21 Jahre sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, das heißt 0,0 ‰!
Abgesehen von den drohenden Strafen und der Gefahr, die man für sich und andere darstellt, kann bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss auch der Vollkasko-Versicherungsschutz wegfallen. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2011 stellt eine Fahrt unter Alkoholeinfluss in jedem Fall eine „grobe Fahrlässigkeit“ dar, die zum Verlust des Vollkasko-Schutzes führt.
Wer alkoholisiert einen Mietwagen fährt und beschädigt, muss einerseits die kompletten Reparatur- und Abschleppkosten selbst tragen und wird üblicherweise außerdem von der Autovermietung als Fahrer oder Fahrerin gesperrt. Das bedeutet, dass dieser Vermieter einem in Zukunft keine Fahrzeuge mehr überlassen wird.