Kaum ein Thema wurde in den vergangenen Wochen in Deutschland so viel und so emotional diskutiert wie das Tempolimit auf den Bundesautobahnen. Beziehungsweise das fehlende Tempolimit auf manchen Abschnitten.
Deutschland ist übrigens nicht das einzige Land, in dem es Straßen ohne maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit gibt. So wurde unter anderem in Afghanistan, Bhutan, Haiti und Myanmar keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt.
Nun unterscheidet sich die Situation auf deutschen Autobahnen etwas von den Gegebenheiten auf den Straßen Afghanistans oder Haitis. Deshalb lohnt es sich einen Blick auf die Situation in unseren Nachbarländern zu werfen.
In den meisten europäischen Ländern ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf Werte zwischen 100 und 130 km/h begrenzt. In Norwegen darf man größtenteils nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren (auf manchen Autobahnabschnitten sind 110 km/h erlaubt). Mehr als 130 km/h sind - von manchen Autobahnabschnitten in Deutschland abgesehen - nur in Polen und Bulgarien gestattet. Dort darf der Tacho bis zu 140 km/h anzeigen. Diese Geschwindigkeiten sind für PKW und Motorräder erlaubt. In den meisten Fällen gelten niedrigere Werte für LKW oder PKW mit Anhänger.
Neben Deutschland gibt es noch einen anderen Ort in Europa, an dem es Straßen ohne Tempolimit gibt. Anders als hier betrifft das alle Straßen, also auch Nebenstraßen und Feldwege. Die Rede ist von der Isle of Man - einer Insel in der Irischen See zwischen Irland und Großbritannien. Im europäischen Vergleich gibt es auf der Insel allerdings überdurchschnittlich viele Tote und Verletzte im Straßenverkehr. Deshalb wurde im Jahr 2004 über die Einführung eines Tempolimits auf der Insel debattiert - dieser Vorschlag stieß überwiegend auf Ablehnung und wurde nicht weiter verfolgt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gab es schon, bevor das Auto erfunden wurde. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Strafen wegen zu schnellen Reitens oder zu schnellen Fahrens mit einem Pferdefuhrwerk verhängt. Die Geschwindigkeiten wurden damals noch nicht in Kilometer pro Stunde gemessen, sondern es wurde festgelegt, dass die Pferde an manchen Stellen nicht schneller als Schritt- oder Trabgeschwindigkeit laufen dürfen.
In Deutschland wurde das erste Kraftfahrgesetzt - das bezog sich dann schon auf Automobile - im Jahr 1909 vom Deutschen Kaiser erlassen. Innerorts galt dann für Fahrzeuge bis 5,5 Tonnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
Im Laufe der Jahre und der technischen Entwicklung wurden die Bestimmungen im Straßenverkehr immer umfangreicher und die erlaubten Geschwindigkeiten immer höher. Alte Beschränkungen wurden aufgehoben und neue eingeführt. Einmal wurden allerdings nur die alten Regelungen aufgehoben, ohne neue festzusetzen. Und so gab es zwischen Januar 1953 und August 1957 in der Bundesrepublik Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW und Motorräder.
Die erlaubte Geschwindigkeit auf deutschen Straßen ist in §3 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort heißt es "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Für PKW und Motorräder ist die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 50 km/h und außerorts auf 100 km/h festgesetzt. Niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten außerorts für LKW und Fahrzeuge mit Anhänger.
Gesonderte Regelungen finden auf Autobahnen Anwendung und auch auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung und einem Mittelstreifen. Auf diesen Straßen gilt keine generell definierte maximale Geschwindigkeit. Es wurde jedoch eine Richtgeschwindigkeit (empfohlene Geschwindigkeit) von 130 km/h festgelegt.
Die Ausnahme bildet hier das Bundesland Bremen: in Bremen und Bremerhaven gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
Jeder, der schonmal auf einer Autobahn in Deutschland unterwegs war weiß, dass man nicht auf allen 13.000 Autobahnkilometern so schnell fahren darf wie man möchte und wie es der Mietwagen hergibt. An vielen Stellen ist die Geschwindigkeit begrenzt und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird durch Schilder angezeigt.
In der aktuell geführten Diskussion geht es in erster Linie darum, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen in Deutschland einzuführen oder eben nicht.
Bereits seit Mitte der 80er Jahre wird jedoch auch eine andere Tempolimit-Debatte geführt. Dabei geht es darum die Regelgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h auf 30 km/h abzusenken. Das soll nicht bedeuten, dass innerhalb der Städte generell nur noch 30 km/h gefahren werden darf - vielmehr soll erreicht werden, dass die Kommunen in Zukunft begründen müssten, warum eine Straße mit 50 km/h befahren werden soll. Heute muss beantragt und begründet werden, wenn innerorts eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/ festgesetzt werden soll.
Viel lauter und leidenschaftlicher wird hingegen die Debatte um ein generelles Tempolimit auf Autobahnen geführt. Diese Debatte ist so alt wie die Bundesrepublik.
Abgelehnt wird ein generelles Tempolimit nicht nur von Fahrern und Fahrerinnen, die gern schnell unterwegs sind, sondern auch von der deutschen Automobilindustrie und dem ADAC. So wird angenommen, dass die fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung positiv auf das Image der deutschen Autobauer abfärbe. Hinzu kommt, dass es einen regelrechten Autobahntourismus gibt. So ist eine Fahrt mit einem selbstgelenkten Mietwagen auf einem Autobahnabschnitt ohne Tempolimit ein Programmpunkt bei vielen Touristen aus China und anderen asiatischen Ländern. Besucher aus europäischen Ländern kommen oft mit ihren eigenen Autos nach Deutschland, um die Fahrzeuge "mal richtig auszufahren".
Nun werden die Gesetze in Deutschland nicht für chinesische Touristen gemacht und auch die deutsche Autoindustrie ist hoffentlich nicht der ausschlaggebende Faktor. Als Hauptgrund gegen die Einführung eines generellen Tempolimits wird deshalb meist vorgebracht, dass es eine Einschränkung des einzelnen sei, deren positive Auswirkungen für den Fahrer oder die Fahrerin nicht direkt spürbar sein. Überhaupt wird angebracht, dass die positiven Auswirkungen nicht so relevant wären, dass es gerechtfertigt wäre, die Freiheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer einzuschränken. So zählen die deutschen Autobahnen zu den sichersten der Welt, trotz (teilweise) fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung.
Nicht zu leugnen ist, dass auch auf unseren sicheren Autobahnen jedes Jahr Menschen sterben. Es gibt also gute Gründe die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, zu, Beispiel durch ein generelles Tempolimit. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass sich durch ein Tempolimit von 120 oder 130 km/h die Zahl der Verkehrstoten reduzieren ließe. Strittig ist nur, wie groß der Effekt wäre. Zumal die Einschränkung der persönlichen Freiheit vielleicht gar nicht so groß ist, wenn man bedenkt, dass die Geschwindigkeit auf dem überwiegenden Teil der Autobahnen auch jetzt schon dauerhaft oder zeitweise beschränkt ist.
Ein Argument pro Tempolimit, das in den letzten Jahren zunehmend an Gewicht gewonnen hat, sind die Auswirkungen auf die Umwelt. So würde durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung (die auch befolgt wird) eine größere Menge CO2 eingespart.
Letztlich lautet die Frage, ob man die Freiheit der Einzelnen (so schnell zu fahren wie es geht) oder die Bedürfnisse der Gesellschaft (so wenig Verkehrstote wie möglich, so wenig CO2-Belastung wie möglich) höher bewertet. Bei vielen anderen Diskussionen - zum Beispiel um das Rauchverbot - hat man sich nicht für die Freiheit der Einzelnen entschieden.