Am Tagfahrlicht scheiden sich in Deutschland die Geister, bei vielen unserer Nachbarn hingegen ist das Fahren mit Licht auch tagsüber Pflicht.
Fakt ist: seit 2011 müssen alle in der EU zugelassenen Neuwagen mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Hierbei handelt es sich meist um LEDs, die in den Scheinwerfer integriert sind. Die Tagfahrleuchten sind weniger hell als das Abblendlicht, leuchten aber stärker als das Standlicht.
Befürworter einer Tagfahrlicht-Pflicht führen an, dass dadurch Unfälle vermieden werden, da entgegenkommende Fahrzeuge durch das Licht besser gesehen werden und sich auch deren Geschwindigkeit und Entfernung so besser einschätzen lassen.
Dieser Argumentation folgen zum Beispiel unsere Nachbarn in Dänemark, Polen und Tschechien, wo das Einschalten von Tagfahrlicht oder alternativ Abblendlicht tagsüber auf allen Straßen vorgeschrieben ist. Gleiches gilt z.B. auch für Schweden, Norwegen und Finnland und in den baltischen Ländern. In Italien und Ungarn ist das Fahren mit Licht tagsüber vorgeschrieben, wenn man außerorts bzw. auf Autobahnen unterwegs ist. In Deutschland, Frankreich und in der Schweiz wird lediglich empfohlen tagsüber mit Licht zu fahren.
Gegner des Tagfahrlichts weisen darauf hin, dass schwächere und unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer schlechter wahrgenommen werden, wenn tagsüber eine Lichtpflicht für alle Kraftfahrzeuge gilt. Bisher sind Motorradfahrer in Deutschland die einzigen Verkehrsteilnehmer, die auch tagsüber verpflichtet sind mit Licht zu fahren, wodurch sie im Straßenverkehr besonders auffallen. Dieser Vorteil fällt weg, wenn auch bei allen Autos das Licht eingeschaltet ist. Fußgänger und Radfahrer würden besonders schlecht oder besonders spät wahrgenommen, wenn eine Konditionierung der Autofahrer auf das Licht des Gegenverkehrs eintritt.
Unter anderem diese Argumentation führte dazu, dass in Österreich die im Jahr 2005 eingeführte Verpflichtung tagsüber mit Licht zu fahren bereits Ende 2007 wieder aufgehoben wurde.
Da es sich bei Mietwagen in der Regel um relativ neue Fahrzeuge handelt, dürften fast alle Autos die Sie in Europa anmieten mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Da das Benutzen dieser Tagfahrleuchten in keinem Land verboten ist, spricht nichts dagegen, das Tagfahrlicht im europäischen Ausland auch einzuschalten und so Bußgeldern vorzubeugen.