Sei es wegen der Überschreitung des Tempolimits oder wegen Falschparkens, wer im Ausland einen Strafzettel kassiert, wird zur Kasse gebeten. Seit dem 28.10.2010 gilt nämlich ein EU-weites Vollstreckungsabkommen, wonach die von Gerichten und Verwaltungsbehörden in anderen EU-Staaten verhängten Geldbußen im Inland vollstreckt werden können. Das gilt sowohl für private Autohalter als auch für die Nutzer eines Mietwagens.
Welche Konsequenzen den Übeltätern bei Strafzetteln genau drohen, hängt dabei vor allem davon ab, in welchem Land gegen die Verkehrsregeln verstoßen wurde. Ein Blick in den jeweiligen Bußgeldkatalog ist also Geld wert!
In der Regel wird die deutsche Justiz erst ab einer Höhe von 70 € tätig. Aber aufgepasst: Bereits ab einem Bußgeld von 50 € und Verfahrenskosten von 25 € wird diese Bagatellgrenze überschritten. Eine Ausnahme bilden dabei Bußgeldbescheide aus Österreich. Hier beträgt die Bagatellgrenze lediglich 25 €, da zwischen Deutschland und Österreich ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen besteht.
Es ist zu empfehlen den Bußgeldbescheid ernst zu nehmen und die Geldstrafe so bald wie möglich zu begleichen. Gerät man nämlich im selben Land zum Beispiel in eine Routinekontrolle und der Polizei fällt das nicht gezahlte Bußgeld auf, kann vor Ort einen zusätzliche Geldstrafe anfallen.
Eine umgehende Begleichung der Geldstrafe ist vor allem denjenigen zu empfehlen die mit einem Mietwagen unterwegs sind, da der Bußgeldbescheid ansonsten direkt zur Autovermietung geschickt wird. Diese begleicht dann zwar unter Umständen die Forderung, holt sich das Geld aber beim Mieter wieder und berechnet zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.