In Goslar tagt derzeit der 55. Verkehrsgerichtstag und ein Thema, mit dem sich die ca. 2000 Verkehrsexperten dort befassen sind mögliche Auflagen für ältere Autofahrer und Autofahrerinnen.
Dabei muss zuerst einmal die Frage geklärt werden, ob solche Auflagen überhaupt nötig sind, also ob Fahrer ab einem bestimmten Alter eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Betrachtet man lediglich die absoluten Zahlen, dann kann man diese Frage ganz eindeutig mit „nein“ beantworten – der überwiegende Teil der Unfälle in Deutschland wird von jüngeren Fahrern und Fahrerinnen verursacht. Allerdings muss man davon ausgehen, dass jüngere Fahrer auch mehr Zeit hinter dem Steuer verbringen und mehr Kilometer im Jahr fahren als Senioren. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl an Fahrern über 70 auf deutschen Straßen in Zukunft steigen, so dass jetzt möglicherweise der richtige Zeitpunkt ist Maßnahmen zu diskutieren und einzuleiten.
Von den Unfällen, in denen Fahrer ab 75 Jahren verwickelt sind, wurden ungefähr drei Viertel von den Senioren selbst verursacht. Dieser Wert ist höher als bei den Fahranfängern, die in absoluten Zahlen die meisten Unfälle verursachen. Auch ist die Gefahr bei einem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen davon zu tragen für Senioren ungleich höher als für andere Autofahrer. Auch unter den Geisterfahrern sind ältere Menschen überproportional oft vertreten – jeder Zweite von ihnen ist älter als 65.
Unstrittig ist, dass im Alter die Leistungsfähigkeit und die Reaktionsschnelligkeit abnehmen. Auch das Seh- und Hörvermögen lässt bei den meisten Menschen mit der Zeit nach. Bis zu einem gewissen Grad werden diese Nachteile jedoch durch Fahrpraxis und ein angepasstes Fahrverhalten kompensiert. So vermeiden es viele Senioren bei Dunkelheit und im Berufsverkehr zu fahren und sie setzen sich auch bei längeren Strecken nicht mehr so oft selbst hinter das Steuer.
Experten sind sich einig, dass Zwangsmaßnahmen wie ein Führerscheinentzug rechtlich und politisch kaum umzusetzen sein werden. Stattdessen setzt man hier auf Freiwilligkeit. Im Gespräch sind zum Beispiel freiwillige ärztliche Untersuchungen und freiwillige Fahrtests, wobei Uneinigkeit darüber herrscht, ob sich durch solche Test verlässliche Aussagen über die Fahrtüchtigkeit treffen lassen. Ein anderer Vorschlag besteht darin, einen verpflichtenden Fahrtest für Menschen ab 75 Jahren einzuführen, dessen Ergebnis jedoch geheim bleiben soll. Der Fahrer bzw. die Fahrerin bekommt vom Prüfer dann Hinweise und Empfehlungen, z.B. nur noch im bekannten Umfeld zu fahren oder im Dunkeln das Fahrzeug stehen zu lassen.
In anderen Ländern sind medizinische Untersuchen zur Einschätzung der Fahrtüchtigkeit seit Jahren gang und gäbe, so zum Beispiel in Spanien, Dänemark, Italien und der Schweiz.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen haben einige Autovermietungen ein Maximalalter für die Anmietung ihrer Fahrzeuge festgelegt. In Deutschland sind uns solche Einschränkungen bei Mietwagen nicht bekannt, aber zum Beispiel in Spanien, Großbritannien und Griechenland sollten Fahrer ab 70 Jahren auf solche Einschränkungen in den Mietbedingungen der Autovermieter achten.