Vermutlich wissen die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen wie man eine Rettungsgasse auf der Autobahn bildet. Dieses Wissen wird zwar immer noch viel zu selten umgesetzt, aber die Regeln sind den meisten Verkehrsteilnehmern geläufig. Aber wie bildet man eine Rettungsgasse in der Stadt?
Wer außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung unterwegs ist, muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse frei halten. Alle, die auf der linken Spur fahren (oder stehen) weichen dabei nach links aus, alle anderen nach rechts.
Bei Verstößen gegen diese Regel fallen in Zukunft verhältnismäßig hohe Bußgelder an: 200 € und zusätzlich 2 Punkte in Flensburg. Ergibt sich aus dem Verstoß eine Behinderung, steigt das Bußgeld auf 240 €, bei einer Gefährdung auf 280 €. Kommt es außerdem zu einer Sachbeschädigung, fallen 320 € an. Bei Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung aufgrund einer nicht vorschriftsmäßig gebildeten Rettungsgasse wird außerdem ein Fahrverbot für einen Monat verhängt.
Im Vergleich zu unseren Nachbarn sind die Straßen vergleichsweise milde. In Österreich muss man mit Bußgeldern ab 700 € rechnen. Werden Einsatzfahrzeuge behindert, kann die Geldstrafe hier mehr als 2000 € betragen.
Der Standstreifen darf übrigens nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Polizei befahren werden.
Stockenden Verkehr und Stau gibt es natürlich nicht nur außerorts. Innerhalb von Städten ist die Situation unter Umständen unübersichtlicher als auf Landstraßen und Autobahnen. Wie bildet man also eine Rettungsgasse in der Stadt?
Einen entsprechenden Passus in der Straßenverkehrsordnung findet man zu diesem Thema nicht. In § 38 der StVo ist jedoch beschrieben, wie man sich bei herannahenden Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und / oder Martinshorn zu verhalten hat: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Wie genau das das aussieht, hängt von der konkreten Situation vor Ort ab. Wichtig dabei ist: Ruhe bewahren, zum Fahrbahnrand hin ausweichen und die eigene Geschwindigkeit verringern bzw. anhalten. Abruptes Bremsen sollte unbedingt vermieden werden.
Um eine "freie Bahn zu schaffen" dürfen notfalls auch vorsichtig Haltelinien an roten Ampeln über- und Busspuren befahren werden. Selbstverständlich dürfen andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen dabei nicht gefährdet werden.
Bei vielen modernen Fahrzeugen wird ein Hinweis zur Bildung einer Rettungsgasse eingeblendet, sobald der Verkehr auf der Autobahn oder Landstraße stockt. Es kann also durchaus sein, dass ihr nächster Mietwagen sie an die Rettungsgasse erinnert.