Das Reißverschlussverfahren gehört anscheinend zu den Konzepten im Straßenverkehr, die sich nicht jedem Autofahrer oder jeder Autofahrerin erschließen. Dabei wäre es für alle Verkehrsteilnehmer von Vorteil, wenn das Einfädeln bei Fahrbahnverengungen reibungslos funktionieren würde.
Im Prinzip geht es darum im Falle einer Fahrbahnverengung den Verkehrsraum optimal auszunutzen. Dazu ist es nötig, dass diejenigen Verkehrsteilnehmer, die sich auf der nicht durchgehenden Spur befinden, bis kurz vor das Fahrbahnende durchfahren und sich erst dort in die durchgehende Spur einfädeln.
Die Straßenverkehrsordnung ist an dieser Stelle eindeutig: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“ (§ 7 Abs. 4 StVO)
Offenbar haben viele Autofahrer und Autofahrerinnen aber Angst am Einfädeln gehindert zu werden, und vermutlich ist diese Sorge gar nicht so unbegründet.
Dabei zwingt frühzeitiges Einfädeln oder das Nicht-Einfädeln-Lassen die nachfolgenden Fahrer und Fahrerinnen zum bremsen bzw. anhalten und auf diese Weise entsteht dann üblicherweise ein Stau.