Atemberaubende Bergkulissen, malerische Orte und überall dazwischen: bestens ausgebaute Straßen. Doch was verlockend erscheint, wird gerade in der Schweiz oft und schnell richtig teuer. In kaum einem anderen Land werden Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verstöße derart rigoros geahndet. Sparen Sie sich also bei einer Fahrt mit dem Mietwagen in der Schweiz lieber das Geld für teure Bußgelder!
Zumal zu schnelles Fahren im schlimmsten Fall nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Freiheitsentzug bestraft wird.
Wir haben für Sie einige Strafen aus dem Schweizer Bußgeldkatalog zusammengesucht, damit Sie schon vorab wissen, welche Kosten Ihnen bei Nichtbeachtung drohen.
In der Schweiz gilt, wie in vielen anderen Ländern, die 0,5 Promille-Grenze. Das zu zahlende Bußgeld, sollten Sie mit mehr Alkohol im Blut unterwegs sein, fällt allerdings doch aus der Reihe: mindestens 625 CHF werden fällig. Eine sehr teure Angelegenheit, die noch dazu Ihre und die Sicherheit anderer im Straßenverkehr gefährdet. So sollten Sie auch mit Ihrem Mietwagen in der Schweiz besser auf die Kombination Autofahren und Alkohol verzichten.
Ab einer Alkoholkonzentration im Blut von 0,8 Promille droht zusätzlich zur Geldbuße auch ein Führerscheinentzug. Das gleiche gilt, wenn die alkoholisierten Fahrer und Fahrerinnen noch andere Verkehrsverstöße begehen.
Für bestimmte Gruppen von Autofahrern und Autofahrerinnen gilt gar eine Null-Promille-Grenze. Und zwar für: Fahranfänger, Fahrschüler, Fahrlehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten und für Berufschauffeure.
Auch bei anderen Verstößen ist man in der Schweiz nicht zimperlich. Das unerlaubte Telefonieren mit Handy während des Fahrens schlägt mit 100 CHF zu Buche und wer während der Fahrt nicht angeschnallt ist, zahlt 65 CHF. Ein Rotlichtverstoß wird mit 250 CHF geahndet.
Falschparken kostet Sie mindestens 30 €. Auch hier gilt als Empfehlung: Nutzen Sie die Freisprechanlage Ihres Mietwagens und achten Sie beim Parken auf die zugehörigen Schilder. Oder nutzen Sie direkt ein Parkhaus, um unfreiwillige und kostspielige Überraschungen zu vermeiden.
Wer zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, auf den kommt ein Bußgeld zu. Von den gemessenen Werten ziehen die Behörden je nach Geschwindigkeit und Messgerät einen Toleranzwert von 3 bis 9 km/h ab - alles was drüber liegt, kostet Geld. Die Bußgelder für moderate Geschwindigkeitsverstöße (innerorts bis 15 km/h zu schnell, auf der Autobahn bis 25 km/h zu schnell) liegen hier zwischen 40 CHF und 250 CHF. Bei gröberen Verstößen wird eine Strafanzeige erstellt, es drohen entsprechend härtere Strafen. Innerorts erfolgt diese Anzeige bereits, wenn man 16 km/h zu schnell unterwegs ist.
Beim zweiten schweren Verkehrsverstoß innerhalb von 5 Jahren droht darüber hinaus auch ein Fahrverbot für 12 Monate.
Die in der Schweiz verhängten Fahrverbote können im Moment nicht in Deutschland oder Österreich durchgesetzt werden. Sie gelten nur für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Allerdings wird das Fahrverbot (nur) in Fällen verhängt, in denen die eigene Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und ganz egal welche Konsequenzen nun tatsächlich drohen, eine Gefährdung anderer Leute gilt es immer zu vermeiden!
Übrigens: wer sich sicherheitshalber per App vor den Radarkontrollen warnen lassen möchte, wird enttäuscht sein. Seit 2013 sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Und zwar ist nicht nur Verwendung der Apps oder Geräte nicht erlaubt, auch das Einbauen, Mitführen und Befestigen am Auto steht unter Strafe.
Zu Recht keinen Spaß verstehen die Schweizer Polizeibeamten, wenn Sie an unübersichtlichen und / oder nicht zulässigen Stellen überholen. Bei einem solch riskanten Überholmanöver mit Ihrem Mietwagen in der Schweiz droht ein Bußgeld in Höhe von 230 € oder mehr. Bleiben Sie besser auf der sicheren und günstigeren Seite und überholen Sie dann, wenn es gefahrlos möglich und erlaubt ist.
Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, stellt sich die Frage ob man einen Strafzettel aus der Schweiz überhaupt bezahlen muss, wenn man längst wieder zu Hause ist. Nun ja, empfehlenswert ist es schon.
Es ist richtig, dass bei kleineren Vergehen bzw. wenn nur das Kennzeichen fotografiert wurde (der Fahrer aber nicht zu erkennen ist), keine Verfolgung über die Landesgrenzen hinweg zu befürchten ist. Spätestens wenn man das nächste Mal in die Schweiz einreist, holt einen das Vergehen dann allerdings wieder ein.
Bei größeren Vergehen arbeiten die Behörden der Schweiz und Deutschlands hingegen zusammen und zwar auf Grundlage des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags aus dem Jahre 1999.