Seit Anfang Dezember 2016 kann man eventuelle Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg auch online einsehen, wenn man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion, ein entsprechendes Kartenlesegerät und die zugehörige App auf dem Computer hat. Nach wie vor besteht natürlich die Möglichkeit die Auskunft auf dem Postweg direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt oder vor Ort in Flensburg zu beantragen. In allen genannten Fällen wird die Auskunft kostenfrei erteilt.
Wer in der Vergangenheit im Straßenverkehr „Punkte gesammelt“ hat wird sich früher oder später mit den Folgen der Punkte auseinandersetzen müssen. Je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, mit ein bis drei Punkten geahndet und nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht.
Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?Bei 4 oder 5 Punkten wird der Führerscheinbesitzer oder die Führerscheinbesitzerin ermahnt und darum gebeten, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Durch eine Teilnahme an einem solchen Seminar kann man einmal in 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung und erneut ein Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar. Jedoch kann man bei mehr als 5 Punkten keine Punkte durch die Teilnahme am Seminar mehr abbauen.
Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wann werden Punkte gelöscht?Je nach Art und Schwere des Verkehrsverstoßes werden die Punkte frühestens nach 2,5 Jahren und spätestens nach 10 Jahren gelöscht. Diese Löschung kann und braucht nicht beantragt werden, sondern sie erfolgt automatisch.
Wer insgesamt höchstens 5 Punkte hat, kann einen davon durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen. Dies ist einmal alle 5 Jahre möglich.