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13. März 2018

Was muss ich bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen beachten?

Niemand denkt gern über Pannen und Unfälle nach, ganz egal ob man mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietwagen unterwegs ist. Passieren tun sie trotzdem ab und zu und dann gilt es richtig zu handeln.

Vermeidung von Pannen und Unfällen

Am besten ist es natürlich, wenn man Pannen und Unfälle vermeidet. Zum Beispiel indem man den Mietwagen bei der Fahrzeugabholung etwas genauer unter die Lupe nimmt und wirklich nur mit einem absolut verkehrstüchtigen Wagen den Hof verlässt. Dabei sollte man besonderes Augenmerk auf die Scheinwerfer und Reifen legen. Der eine oder andere Unfall lässt sich vermeiden, indem man sich an die örtlichen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen hält und in unbekanntem oder schwer einsehbaren Gelände eher defensiv fährt.

Wen informieren bei Unfall und Panne mit dem Mietwagen?

Sollte bei dem Unfall jemand verletzt worden sein, dann ist unbedingt zuerst der Rettungsdienst zu informieren. Überhaupt geht die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und auch der nachfolgenden Verkehrseteilnehmer immer vor. Dazu gehört z.B. die Sicherung der Unfallstelle oder des Pannenortes mit Hilfe eines Warndreiecks.

Im Falle eines Unfalls ist immer auch die Polizei zu informieren. Nicht in jedem Fall wird die Polizei zum Unfallort kommen. Dann sollte man nach Möglichkeit die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und einen Unfallbericht anfertigen lassen, denn dieser wird von der Autovermietung zur Schadenregulierung benötigt.

Handelt es sich um eine Panne ohne Beteiligung Dritter ist es nicht nötig die Polizei zu informieren.

Bei jeder Panne und nach jedem Unfall muss unbedingt zeitnah auch die örtliche Autovermietung informiert werden. Diese wird den Schaden aufnehmen und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise geben. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, so wird sich die Autovermietung im Abschleppen und Reparatur bzw. Austausch des Fahrzeugs kümmern.

Darf ich kleine Schäden am Mietwagen selbst beheben?

Mancher Fahrzeugmieter schlägt vor kleine Schäden (z.B. einen defekten Scheibenwischer) selbst zu beheben und bei der Fahrzeugrückgabe die Quittung dafür bei der Autovermietung einzureichen. Dies ist durchaus gängige Praxis, allerdings muss dies IMMER mit der jeweiligen Autovermietung besprochen werden. Erst wenn die Autovermietung die Reparatur freigegeben hat, darf man sie auch durchführen und bekommt das verauslagte Geld zurück.

 

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