Aus den Augen aus dem Sinn, so dachten sich das viele Urlauber mit dem Knöllchen, das sie kassierten, als sie im EU-Ausland mal wieder schneller als erlaubt gefahren sind. Doch diese Zeiten gehören der Vergangenheit an, denn längst werden die EU-Knöllchen in Deutschland vollstreckt. Dabei liegt die Zuständigkeit für die Prüfung und die Durchführung der Vollstreckung hierzulande bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn.
So gilt, wenn ausländische Behörden zum Zahlen auffordern, muss dies immer ernst genommen werden. Demnach sind deutsche Behörden bis hin zu Gerichtsvollziehern dazu verpflichtet die Kfz-Bußgelder einzutreiben und zwar ab einer Höhe von mindestens 70 Euro. Zu beachten ist außerdem, dass sowohl das Bußgeld als auch eventuell anfallende Verfahrenskosten in einigen Fällen vollstreckt werden können.
Immer noch eine Ausnahme stellen hingegen die Knöllchen aus Österreich dar. Da Deutschland und Österreich nämlich ein Vollstreckungsabkommen anwenden, können österreichische Bußgelder ab einem Mindestbetrag von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Ein kleines Trostpflaster: Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen, denn die Punkte müssen die jeweiligen Staaten in ihre eigenen Register eintragen. Für die Flensburger Kartei sind also nur solche Verkehrsdelikte interessant, die innerhalb Deutschland begangen wurden. Folglich drohen den Verkehrssündern in der Bundesrepublik keine weiteren Führerschein-Maßnahmen.