Die meisten Menschen ziehen hin und wieder um. Wer mehr als nur ein paar Kisten hat, benötigt dazu einen Transporter oder LKW - entweder beauftragt man eine Umzugsfirma mit der Abwicklung oder man mietet und fährt den Transporter selbst.
Die Vorteile eines Umzugsunternehmens liegen auf der Hand: von der Lieferung der Umzugskartons über die Beantragung einer Parkverbotszone bis zum Umzug selbst wird alles erledigt. Dieses rundum-sorglos-Paket hat natürlich seinen Preis, den vor allem Auszubildene, Studenten und Berufsanfänger oft nicht zahlen wollen oder können. Also muss ein Miet-Transporter her!
Jede Autovermietung hat eigene Bestimmungen zum Thema Mindestalter und zu den Anforderungen an den Führerschein. Oft wird ein Mindestalter von 19 oder auch 21 Jahren vorausgesetzt. Es gibt aber auch Autovermieter, bei denen man mit 18 Jahren und einem nagelneuen Führerschein einen Transporter oder einen LKW mieten kann.
Bevor der Miet-LKW oder Transporter reserviert wird, sollte man sich also unbedingt bei der Mietwagenfirma nach den jeweiligen Mietbedingungen erkundigen. Bei den größten Vermietern für Umzugsautos in Deutschland haben wir nachgefragt, wie hoch das jeweilige Mindestalter ist und wie lange man den Führerschein schon besitzen muss um einen Transporter oder LKW zu mieten.
[table id=1 /] *Für die Transporter der Gruppen 0,1 und 2 ("kurzer Sprinter") gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Mindestführerscheinbesitz von 12 Monaten. Für Transporter und LKW ab Größe 3 ("langer Sprinter") gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und ein Mindestführerscheinbesitz von 2 Jahren.
Junge Fahrer und Fahrerinnen müssen zusätzlich zum Mietpreis in der Regel eine sogenannte Jungfahrergebühr (auch Young Driver Charge) zahlen, wenn sie das Auto abholen. Die Altersgrenze für die Berechnung dieser Jungfahrergebühr liegt in Deutschland üblicherweise bei 23 oder bei 25 Jahren und unterscheidet sich von Autovermietung zu Autovermietung. Jemand, der 19 Jahre alt ist, kann den Transporter also anmieten, zahlt jedoch mehr als ältere Kunden und Kundinnen, denen man mehr Fahrpraxis unterstellt.
Diese Vorgaben gelten für alle Fahrer und Fahrerinnen. Auch wenn das Fahrzeug von einer älteren Person angemietet wird, müssen alle Zusatzfahrerinnen die Bestimmungen zum Mindestalter und zum Führerschein erfüllen und ggfs. einen Jungfahrerzuschlag bezahlen.