Globetrotter und Abenteurer aufgepasst! Wer sich für einen Urlaub im entfernten Japan entscheidet und das Land mit dem Mietwagen bereisen möchte, der muss ein paar Dinge hinsichtlich des Internationalen Führerscheins beachten. Es gibt nämlich zwei Gruppen von Staaten, die einen Internationalen Führerschein ausstellen. Entsprechend haben einige Staaten das sogenannte Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und andere das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr unterzeichnet. Zum Beispiel sind Deutschland, Österreich und die Schweiz ersterem Übereinkommen beigetreten, während viele amerikanische, afrikanische und asiatische Staaten das letztere Abkommen unterzeichnet haben.
Obwohl man auf den ersten Blick noch gar kein Problem erkennen kann, hat die Sache natürlich einen Haken. Die beiden Gruppen akzeptieren nämlich nicht den ausgestellten Internationalen Führerschein der jeweils anderen Gruppe. Das bedeutet für Deutsche und Österreicher zum Beispiel, dass sie legal eigentlich keinen in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein erhalten können.
Doch es kann Entwarnung gegeben werden. In Verbindung mit einem gültigen EU-Führerschein wird der Internationale Führerschein gemäß des Wiener Übereinkommens von den US-Behörden generell akzeptiert.
Während man in den USA also auf Kulanz zählen kann, muss man in Japan bestimmte Kriterien erfüllen, um einen Mietwagen zu erhalten. Hier wird nur der internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen akzeptiert. Von Reisenden aus Deutschland, Österreich und den meisten anderen europäischen Ländern wird eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins sowie ein 3 Monate gültiges Touristenvisum vorausgesetzt. Die Übersetzung kann dabei nur durch die jeweilige Botschaft in Tokio, bzw. von den jeweiligen Auslandsvertretungen in Japan oder vom Japanischen Automobilclub JAF ausgestellt werden.
Hat man das übersetzte Dokument in der Tasche, kann man endlich ein Auto mieten.
Bei weiteren Fragen sollte man nicht davor zurückschrecken bei der japanischen Botschaft im Heimatland nachzufragen.