Ferienzeit ist immer auch Stauzeit auf den Autobahnen. Grund dafür sind nicht nur die zahlreichen Baustellen, sondern leider auch Unfälle, teilweise mit Personenschäden. Was in solchen Fällen besonders wichtig ist - die Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc. müssen trotz Stau schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen. Damit dies möglich ist, müssen Kraftfahrzeugfahrer die sogenannte Rettungsgasse bilden. Denn bei einem Unfall entscheidet oft die Zeit über Leben oder Tod.
Laut Straßenverkehrsordnung sind PKW- und LKW-Fahrer bei einer Straße mit zwei Fahrbahnstreifen dazu verpflichtet eine Rettungsgasse in der Mitte frei zu machen. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also an den linken Fahrbahnrand und diejenigen auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen bzw. dreispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und den direkt daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.
Ist man hingegen auf einer vierspurigen Autobahn unterwegs, wird die Gasse wieder in der Mitte gebildet.
Eine Rettungsgasse kann nur dann funktionieren, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer direkt bei Staubildung daran halten.
Leider sind sich viele Auto- und LKW-Fahrer dieser Regeln nicht bewusst. Diese Unwissenheit kostet manchmal Menschenleben.
Ab Januar 2017 wird die Rettungsgasse (unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren) immer zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und der Spur rechts daneben gebildet. Das gilt auch für vierspurige Straßen.