Wie in Deutschland gelten auch in anderen europäischen Ländern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. So zum Beispiel auch in Österreich und der Schweiz.
In Österreich betrifft das Fahrverbot alle Lastkraftwagen sowie Sattelzugfahrzeuge mit Anhänger, die über einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t liegen. Das Fahrverbot gilt generell von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und kann in den Ferien sogar auf 8 Uhr vorgezogen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind z. B. Transporte von Schlacht- oder Stechvieh und verderblichen Lebensmitteln, genauso wie Einsätze von Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Besonders ist in Österreich schließlich auch das Nachtfahrverbot, das täglich für alle LKWs über 7,5 t von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt.
In der Schweiz hingegen trifft das Fahrverbot auf alle LKWs zu, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t überschreitet. Außerdem gilt es für Lastwagen mit Anhänger, die in der Kombination über einem Gewicht von 5 t liegen. Ausgenommen davon, sind solche Fahrzeuge, die dem Personentransport dienen. Das Verbot besteht an allen Sonntagen und Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr. Da es bei den Feiertagen kantonale Unterschiede gibt, entfällt das Fahrverbot dort, wo ein Feiertag nicht gefeiert wird.
Wie schon in Österreich, gibt es in der Schweiz ein Nachtfahrverbot. Das gilt für alle LKWs, deren Gesamtgewicht höher als 3,5 t ist und zwar von 22 Uhr bis 5 Uhr.