In vielen europäischen Staaten müssen sich LKW-Fahrer an Sonn- und Feiertags-, aber auch an Ferienfahrverbote halten. Dabei können die Regelungen je nach Land ganz unterschiedlich ausfallen.
In Frankreich gilt für LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t ein Fahrverbot an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen. Eingeschlossen ist dabei auch der Vortag eines Feiertags. Während das Fahrverbot an Samstagen und Vortagen eines Feiertags nur zwischen 22 Uhr und 24 Uhr gilt, dürfen betroffene Fahrzeuge an Sonntagen und Feiertagen nicht zwischen 0 Uhr und 22 Uhr fahren.
In Italien sind vom dem Fahrverbot ebenfalls LKWs mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t betroffen. Das Verbot gilt hier aber nur an Sonn- und Feiertagen. Im Unterschied zu Frankreich, richtet sich das Fahrverbot nach den jeweiligen Monaten. Demzufolge gilt zwischen Juni und September ein Fahrverbot zwischen 7 Uhr und 24 Uhr. Von Oktober bis Mai nur zwischen 8 Uhr und 22 Uhr.
Auch in Polen gilt für einige Fahrzeuge ein Fahrverbot. Auf dem gesamten polnischen Straßennetz dürfen an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 22 Uhr keine LKWs und Fahrzeugkombinationen unterwegs sein, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 12 t haben. Das Gleiche gilt auch für den Vortag eines Feiertags, wobei das Verbot dann lediglich zwischen 18 Uhr und 22 Uhr besteht.
Fazit: Man sollte sich vor dem Fahrantritt unbedingt über die jeweiligen Ferien- und streckenbezogenen Fahrverbote eines Landes informieren!