Auch in Berlin wird - wie z.B. in Hamburg und Stuttgart - vielerorts der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat daraufhin das Land Berlin verklagt. Das Urteil steht zwar noch aus, aber man bereitet sich in der Hauptstadt wohl schon auf die Einrichtung von Fahrverbotszonen für ältere Fahrzeuge vor.
Die Klage wird am 09.10.2018 vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt. Wenn die Deutsche Umwelthilfe ihre Klage gewinnt, dann muss der Berliner Senat wohl Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufnehmen.
Die Rede ist von mindestens 20 Straßen bzw. Straßenabschnitten, die von Fahrverboten betroffen sein werden. Dazu gehören z.B. die Leipziger Straße und die Friedrichstraße in Mitte, die Potsdamer Straße in Schöneberg und der Kaiserdam in Charlottenburg.
Die Verkehrssenatorin weißt darauf hin, dass in Berlin schon einige Maßnahmen zur Luftverbesserung umgesetzt wurden. So wurden an einigen, besonders belasteten, Straßen Tempo-30-Zonen eingerichtet und die Linienbusse der Stadt wurden umgerüstet. Allerdings geht die Senatsverwaltung einigen Presseberichten zufolge davon aus, die Klage der Deutschen Umwelthilfe zu verlieren. Fahrverbote wären dann unausweichlich.
Berlin gehört übrigens nicht zu den 14 Städten, deren Luft deutschlandweit am stärksten belastet ist. Von dem kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket für bessere Luft und gegen Fahrverbote, profitieren die Berliner und Berlinerinnen also nicht. Das Paket sieht unter anderem Umtauschaktionen der Fahrzeughersteller und die Nachrüstung älterer PKW vor.
Die meisten Mietwagenkunden, werden wohl keine Nachteile durch Fahrverbote in Berlin haben. Die Autos der Autovermieter sind in der Regel verhältnismäßig neu und entsprechen damit der EURO6-Norm, die nicht von den Verboten betroffen sein wird. Kleinere Vermieter, die hauptsächlich Umzugswagen, also Transporter und LKW im Angebot haben, könnten allerdings auch noch ältere Fahrzeuge in der Flotte haben.