In Hamburg sind die ersten Fahrverbote schon umgesetzt, Stuttgart und Aachen müssen nachziehen und nun hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden festgestellt, dass auch in Frankfurt am Main Fahrverbote für bestimmte Autos verhängt werden müssen. Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Eingereicht wurde die Klage von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) - Grund dafür war die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte für die Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft.
Ab dem 01.02. 2019 gilt ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und älter, sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Ab September 2019 wird das Fahrverbot auch auf Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet.
Zumindest bei Diesel-PKW der Euro 5 - Norm ist eine Nachrüstung der Fahrzeuge möglich, so dass diese auch nach Einführung des Fahrverbots weiter genutzt werden können.
Die Fahrverbote treffen nicht nur PKW und LKW, sondern auch die Nahverkehrsbetriebe. So muss zum Beispiel mehr als die Hälfte der Busse des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt am Main nachgerüstet werden.
Die Stadt Frankfurt kritisiert das Urteil und erwartet finanzielle Unterstützung von der hessischen Landesregierung und der Bundesregierung.
Wer mit dem Mietwagen Frankfurt oder in Hamburg unterwegs ist, ist wahrscheinlich von den Fahrverboten nicht betroffen, denn die meisten Mietautos sind relativ neu und entsprechen somit den strengsten Abgasnormen. Letzlich liegt es jedoch in der Verantwortung der Mieter und Mieterinnen die jeweiligen Bestimmungen zu beachten. Man sollte sich bei der Fahrzeuganmietung also in Zukunft auch vergewissern, dass das Fahrzeug nicht von den Fahrverboten betroffen ist.
Fahrverbote sind ein Mittel die Konzentration von Stickoxiden in der Luft zu verringern - schließlich gelten Dieselfahrzeuge als Hauptquelle dieser Stickoxide. Eine hohe Konzentration kann zu Atemwegserkrankungen und auch zu Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems führen oder diese Krankheiten verschlimmern.
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden in Zukunft auch in weiteren Städten Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge verhängt werden. Entsprechende Klagen vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten wurden eingereicht und betreffen unter anderem Wiesbaden, Berlin, Köln und Mainz.
Außerdem hat die Europäische Kommission wegen dauerhafter Überschreitung der EU-Grenzwerte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.