In Mittel- und Nordeuropa ist nun wieder die Zeit des Reifenwechsels angebrochen - schließlich ist in hiesigen Breitengraden früher oder später mit Frost zu rechnen. In vielen Ländern gibt es aus diesem Grund in der Straßenverkehrsordnung oder in vergleichbaren Gesetzestexten Regelungen zum Thema Bereifung.
Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land - mancherorts gibt es in den Wintermonaten eine generelle Winterreifenpflicht, in anderen Regionen werden für einzelne Straßen Schneeketten vorgeschrieben und z.B. in Deutschland und Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Situative Winterreifenpflich heißt, dass die Benutzung von Winterreifen nicht generell vorgeschrieben ist. Bei winterlichen Straßenverhältnissen - also bei Schnee, Reif und Eisglätte - ist das Fahren ohne die passende wintertaugliche Bereifung jedoch untersagt. Wer bei Schnee und Eis mit reinen Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ergibt sich aus der unpassenden Bereifung eine Behinderung im Straßenverkehr oder resultiert daraus gar ein Unfall, drohen auch Punkte im Verkehrsregister.
In der deutschen StVO sind die entsprechenden Regelungen in §2, Absatz 3a zu finden. Dort ist auch festgehalten, welche Reifen den Anforderungen an winterliche Straßenverhältnisse gerecht werden und wie diese gekennzeichnet sind. Bisher genügten Reifen, die mit "M & S " (Matsch und Schnee, bzw. Mud and Snow) gekennzeichnet sind - das trifft auf alle Allwetterreifen zu. Reifen, die ab dem 01. Januar 2018 hergestellt werden, müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake“ (3PMSF) Piktogramm (einem Schneeflockensymbol) gekennzeichnet sein. Für ältere Reifen gilt noch eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.
Bisher lag die Verantwortung für die situationsgerechte Bereifung allein beim jeweiligen Fahrers bzw. der Fahrerin. Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2017 trägt in Deutschland nun der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin die Verantwortung dafür.
Je nach Land und Autovermietung werden Winterreifen bei Mietwagen unterschiedlich gehandhabt. In Ländern mit einer generellen Winterreifenpflicht in den Wintermonaten kann man davon ausgehen, dass alle Mietwagen im Land mit passen Pneus ausgestattet sind. Anders sieht es in Ländern oder Regionen mit situativer oder ganz ohne Winterreifenpflicht aus. Hier sollte man sich immer anhand der Mietbedingungen oder durch Nachfrage bei der Autovermietung vergewissern, dass man einen passend bereiften Wagen erhält. In Deutschland und Österreich sind von November bis mindestens Ende März so ziemlich alle Mietwagen mindestens mit Allwetterreifen ausgestattet. In den meisten Tarifen ist diese Ausrüstung bereits enthalten. Vereinzelt gibt es noch Autovermietungen, die eine zusätzliche Gebühr für die wintertaugliche Bereifung ausweisen.
In der Regel hat man wenig Kontrolle darüber, ob man ein Fahrzeug mit Allwetterreifen oder mit richtigen Winterreifen erhält. Wer im Winter ins Gebirge fährt, sollte dies der Autovermietung vorab mitteilen - wenn verfügbar wird dann ein Wagen mit Winterreifen bereitgestellt. Unter Umständen fällt dafür eine zusätzliche Gebühr an. Wer mit Allwetterreifen beispielsweise in den Alpen unterwegs ist, sollte zusätzlich Schneeketten mitführen. So ist gewährleistet, dass man auch bei verschneiten oder vereisten Gebirgsstraßen nicht ins Schlittern gerät.
In manchen Ländern sind Winterreifen unüblich und auch nicht vorgeschrieben, auch wenn es wie z. B. in Frankreich oder Italien durchaus Gegenden gibt, wo man mit Sommerreifen im Winter an seine Grenzen stößt. Auch in diesen Fällen empfehlen wir Schneeketten mitzuführen.