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22. Februar 2018

Entscheidung über mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge

Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber, ob Fahrverbote für Diesel-Autos in deutschen Städten grundsätzlich zulässig sind. Eventuell verkündet das Gericht auch gleich heute ein Urteil.

Aus welchem Grund wird über Fahrverbote für Diesel nachgedacht?

Schon seit einigen Jahren übersteigen die gemessenen Schadstoffkonzentrationen in einigen deutschen Städten die gesetzlich zulässigen Grenzwerte. Dies trifft zum Beispiel auf die Konzentration von (sehr wahrscheinlich) gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu.

Ein großer Teil des Stickoxid-Ausstoßes geht dabei auf das Konto von Diesel-Autos.

Die Bundesländer sind angehalten Maßnahmen zu ergreifen, den Ausstoß von Stickoxiden zu begrenzen. Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge gilt dabei als effektivste Lösung.

Worum geht es bei der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht?

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht, ob Fahrverbote verhängt werden. Bei der Verhandlung geht es lediglich darum zu entscheiden, ob Fahrverbote rechtlich zulässig wären.

Auch wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass Fahrverbote zulässig sind, folgt darauf nicht zwangsläufig die Verbannung von Diesel-Autos aus deutschen Städten. Ob Verbote verhängt werden, entscheiden dann die einzelnen Städte und Kommunen selbst.

Welche Probleme birgt ein Fahrverbot für Diesel?

Ein großes Problem bedeutet ein Fahrverbot natürlich für die Besitzer und Besitzerinnen von Diesel-Fahrzeugen, die ihre Fahrzeuge dann nicht mehr überall oder nicht mehr zu jeder Zeit nutzen könnten. Die zeitnahe Anschaffung eines neuen Autos ist sicherlich nicht für jeden zu realisieren, so dass Autobesitzer und -besitzerinnen mit geringem Einkommen hier besonders hart getroffen würden.

Ein praktisches Problem wäre die Umsetzung und die Kontrolle der Fahrverbote. Es gibt keine deutschlandweit gültige Regelung zu diesem Thema. Jede Stadt müsste das Anordnen von Fahrverboten selbst in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufnehmen. Daraus würden dann mit ziemlicher Sicherheit je nach Stadt unterschiedliche Regelungen resultieren. Die nächste Frage, die in diesem Zusammenhang zu klären wäre, betrifft die Ausnahmen von einem möglichen Fahrverbot. Gilt das Fahrverbot dann für alle Diesel-Fahrzeuge, nur für PKW, gibt es Ausnahmen für neue Diesel, die der Abgasnorm 6 entsprechen?

Als Alternative zu einem generellen Fahrverbot für Diesel wird seit einiger Zeit die Einführung einer sogenannten "blauen Plakette" diskutiert. Diese würden die verhältnismäßig schadstoffarmen neueren Diesel-Fahrzeuge, die der Abgansnorm 6 entsprechen erhalten. Diese Fahrzeuge dürften dann nach wie vor in die Innenstädte fahren.

 

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