„Das muss unbedingt mit“ – und schon landet die zumeist seltene Ware im Koffer. Ob bewusst oder unbewusst eingepackt, spätestens bei der Einfuhr nach Deutschland kann es mit Souvenirs bei der Zollkontrolle böse Überraschung geben. Neben den finanziellen Einbußen drohen auch weitergehende und empfindliche Strafen. Urlauber sind oft nur unzureichend informiert und wissen gar nicht, dass beispielsweise Ihre am Strand gesammelten Muscheln dem Einfuhrverbot unterliegen. Informieren Sie sich also bitte unbedingt vorab über mögliche Spezialfälle in Ihrem Urlaubsland.
Mit den Mietwagen von mietwagen24 können Sie übrigens gefahrlos nach Deutschland einreisen. Allerdings gelten natürlich auch hier die entsprechenden Zollbestimmungen. Buchen Sie Ihren Urlaubsmietwagen jetzt unkompliziert online und wählen Sie schnell den günstigsten Preis.
Der WWF, der World Wide Fund for Future, bietet auf seiner Homepage die Möglichkeit, sich schnell und ohne Umwege über nicht erlaubte Einfuhren zu informieren. Für Gitarren und andere Luxus-Artikel aus Rio-Palisander, für Medizin aus Fingerknochen, Rhinozeroshörnern, Moschus oder Bärengalle, für Musikinstrumente und Masken aus Schildkrötenpanzern, sowie für viele weitere exotische Artikel gilt ein striktes Einfuhrverbot.
Ein weiterer Teil der Urlaubssouvenirs ist zwar nicht vorn vorneherein verboten, bedarf aber einer Bewilligung, um bei der Einfuhr keine Probleme mit dem Zoll zu bekommen. Dazu gehören Ätherische Öle, ausgestopfte Tiere, Korallenschmuck, Räucherstäbchen, Wildkatzenfelle und vieles mehr. Bitte informieren Sie sich auch hier, um unnötigem Ärger bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu entgehen.
Hier ist besonders zu beachten, dass für den Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gesonderte Bedingungen im Vergleich zum restlichen Ausland gelten. So dürfen Sie innerhalb der EG beispielsweise 800 Zigaretten nach Deutschland einführen. Wenn Sie von außerhalb der EG nach Deutschland reisen allerdings nur 200 Stück. Bitte beachten Sie hier in jedem Fall die jeweiligen Unterschiede.
Ansonsten sind Waren bis zum einem Wert von 430 € einfuhrabgabenfrei, wenn Sie diese aus einem Nicht-EG-Land einführen. Danach wird es teurer und Sie zahlen je nach Ware zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer einen individuellen Drittlandszollsatz. Auch hier empfiehlt sich ein kurzer Blick auf die Seite des deutschen Zolls und / oder des Auswärtigen Amts, um unliebsame Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.
Natürlich drohen bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen neben Zuschlägen auch Bußgelder und weitere Strafen.
Der Zuschlag wird anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesetzt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den bereits gezahlten Einfuhrabgaben ein Zuschlag fällig wird. Dieser liegt preislich meist in der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrags.
Solange Ihr Vergehen nicht das Ausmaß einer Straftat hat, werden Steuerordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet.
Bei gravierenden Zuwiderhandlungen, wie der Schmuggel von abgabenpflichtigen Waren, und die Einfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, werde mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen gar bis zu 10 Jahren geahndet.
Es ist ein besonders umfangreiches Thema, das vor allem durch die hohen, aber gerechtfertigten Strafen nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Prüfen Sie also bei Ihrer Abreise, oder besser noch vor dem Start in den Urlaub genau, welche Waren Sie problemlos nach Deutschland einführen dürfen. Im Zweifelsfall bleibt die Muschel vom Strand doch lieber am Urlaubsort.
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