Neuseeland entdeckt man am besten mit dem Auto. Außerhalb der Ballungszentren ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln recht überschaubar, so dass ein Mietwagen der schnellste und der bequemste Weg ist die Schönheiten der Inseln zu entdecken.
Allerdings erwartet den Autofahrer die eine oder andere Herausforderung. Während man sich an den in Neuseeland herrschenden Linksverkehr recht schnell gewöhnt, erfordern kurvige, enge Straßen permanente Konzentration.
Nach einigen schweren Unfällen in den letzten Jahren, die durch Touristen verursacht wurden, plant ein großer Teil der neuseeländischen Autovermietungen die Einführung eines Fahrtests. Diesen sollen Besucher ablegen, bevor sie sich in Neuseeland hinter das Steuer setzen. Durch diesen Test soll überprüft werden, ob der Mieter sich mit den Verkehrsregeln vor Ort auskennt und unter Umständen muss auch eine Testfahrt absolviert werden, bevor die Schlüssel für den Mietwagen übergeben werden.
Damit Sie Ihren Neuseelandurlaub ohne Prüfungsangst beginnen können, haben wir die wichtigsten Verkehrsregeln für Sie zusammengefasst:
Wenn Ihr Führerschein nicht auf Englisch ist, dann ist die Vorlage eines Internationalen Führerscheins (zusammen mit dem nationalen) vorgeschrieben, andernfalls reicht der nationale Führerschein normalerweise aus. Es wird dennoch empfohlen einen Internationalen Führerschein dabei zu haben um Schwierigkeiten bei der Fahrzeuganmietung oder bei Polizeikontrollen zu vermeiden.
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Das bedeutet, dass auch die Straßenschilder auf der linken Seite stehen (und gelegentlich übersehen werden, wenn man die Schilder rechts vermutet) und Kreisverkehre im Uhrzeigersinn befahren werden.
Wenn Sie durch einen Kreisverkehr hindurch fahren (also im Prinzip einfach geradeaus fahren möchten), dann blinken Sie erst bei der Ausfahrt aus dem Kreisel links. Möchten Sie gleich nach der Einfahrt in den Kreisverkehr links abbiegen, blinken Sie gleich links. Möchten Sie an und für sich rechts abbiegen, dann blinken Sie bei der Einfahrt in den Kreisverkehr rechts und dann links, wenn Sie den Kreisverkehr verlassen.
Beim Überholen darf eine eventuell vorhandene durchgezogene gelbe Linie auf der Fahrbahn nicht überfahren werden – Überholen ist an dieser Stelle also nur erlaubt, wenn es genug Platz gibt um links von der gelben Linie zu überholen.
Mit gestrichelten Linien markierte Flächen in der Mitte der Fahrbahn oder vor Abzweigungen dürfen (anders als in Deutschland) befahren werden um beim Abbiegen den rückwärtigen Verkehr nicht aufzuhalten.
Wenn die Vorfahrt an einer Kreuzung nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt ist, dann gilt trotz Linksverkehr die Regel „rechts vor links“.
Die Höchstgeschwindigkeiten betragen außerhalb von Ortschaften 100 km/h und innerorts 50 km/h, vor Schulen ist die Höchstgeschwindigkeit oft auf 40 km/h begrenzt. Grundsätzlich sollte die Geschwindigkeit an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, d.h. selbst wenn man auf einer engen und kurvigen Straße 100 km/h fahren dürfte, ist das nicht immer sinnvoll.
Wenn Sie sich nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer setzen, dann beachten Sie bitte die Promillegrenzen von 0,8 ‰ für Fahrer ab 20 Jahren und 0,3 ‰ für Fahrer bis 20 Jahre.
Alle Fahrzeuginsassen müssen während der Fahrt angeschnallt sein und für Kinder unter 7 Jahren ist ein Kindersitz vorgeschrieben. Kindersitze können Sie vor Ort bei den Autovermietungen anmieten oder Sie bringen Ihre eigenen Sitze mit – die meisten Fluggesellschaften transportieren diese kostenlos.
Von Einbahnstraßen abgesehen ist Parken nur auf der „richtigen“ Straßenseite, also in Fahrtrichtung, erlaubt.
Sollten Sie wegen Nichteinhaltung der Verkehrsregeln einen Strafzettel erhalten ist es sinnvoll, das Bußgeld direkt in Neuseeland zu begleichen. Andernfalls wendet sich die Polizei an das entsprechende Mietwagenunternehmen, die den Strafzettel an Sie weiterleiten und Ihnen dafür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen werden.