Da es in Europa kaum einheitliche Regelungen zu Mitführungs- und Tragepflichten von Warnwesten gibt, sollten sich Urlauber vor einer Reise ins europäische Ausland über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Bei Verstößen droht Fahrzeugfahrern nämlich in einigen Ländern eine satte Geldstrafe, die man mit ein bisschen Voraussicht einfach einsparen kann.
In der Regel gilt jedoch in Ländern mit Warnwestenpflicht, dass diese immer beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden muss, sei es nach einer Panne, um das Warndreieck aufzustellen oder Hilfe zu holen.
Beim Erwerb sollte darauf geachtet werden, dass die Warnweste rot, gelb oder orange ist. Außerdem muss sie mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 versehen sein, das als Aufnäher auf der Innenseite zu finden ist.
Auch in Deutschland wird ab dem 1. Juli 2014 die allgemeine Warnwestenpflicht gelten. Dabei muss in jedem Fahrzeug, unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein. Diese muss ebenfalls rot, gelb oder orange sein und mit den Kontrollzeichen DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 gekennzeichnet sein. Betroffen sind von der neuen Regelung PKWs, LKW und Busse, wobei Motorräder und Wohnmobile ausgenommen bleiben.