Manchmal kommt einem der Straßenverkehr wie eine Kampfzone vor: Fußgänger gegen Radfahrer gegen Autofahrer oder auch "Jeder gegen Jeden". Dabei wollen eigentlich alle dasselbe, nämlich schnell und sicher ihr Ziel erreichen. Hinsichtlich der Sicherheit haben Autofahrer und Autofahrerinnen einen eindeutigen Vorteil Radfahrern und Fußgängern gegenüber, so dass hier ein besonderes Maß an Vorsicht angebracht ist.
Die Straßenverkehrsordnung regelt einigermaßen präzise, wie sich die einzelnen Verkehrsteilnehmer verhalten sollen nd dürfen. Jedoch ist es kein Geheimnis, dass sich nicht alle Rad- und Autofahrer daran halten. Allerdings sind manche Vorschriften für Radfahrer denjenigen, die immer nur auf vier Rädern unterwegs sind, gar nicht bekannt.
Die Straße sicher mit Radfahrern teilen
Beim
Überholen eines Radfahrers oder einer Radfahrerin muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Ist man selbst mit hohem Tempo unterwegs oder wenn Kinder überholt werden, soll der Sicherheitsabstand mindestens 2 Meter betragen. Umgekehrt müssen Radfahrer genügend Abstand zu parkenden Autos bzw. dem rechten Fahrbahnrand halten.
An einer roten Ampel dürfen Radfahrer rechts an stehenden Autos vorbei fahren - mit mäßiger Geschwindigkeit und besonders vorsichtig.
Im Normalfall dürfen Radfahrer auch dann
auf der Straße fahren, wenn an dieser Stelle ein Radweg vorhanden ist. Nur wenn die Benutzung des Radwegs mit einem entsprechenden Schild vorgeschrieben wird, darf dort nicht auf der Straße geradelt werden.
Auch wenn die Radwege oft baulich nicht von der Straße getrennt sind:
auf dem Radweg haben Autos nichts zu suchen!
Beim Aussteigen aus dem an der Straße parkenden Auto sollte man die Tür vorsichtig öffnen und auf vorbeifahrende Radfahrer und Radfahrerinnen achten. In den Niederlanden wird dafür schon in der Fahrschule darauf geachtet, dass die Fahranfänger die Fahrertür von innen mit der rechten Hand öffnen. So muss man sich beim Öffnen der Tür nach hinten drehen und hat den herannahenden Verkehr im Blick.