Die Sache ist beschlossen: Ab dem 1. Januar 2016 wird für die Benutzung deutscher Autobahnen eine Gebühr anfallen. Die umstrittene Pkw-Maut gilt nicht nur für ausländische Fahrzeuge, sondern auch für in Deutschland steuerpflichtige Fahrzeuge.
Noch ist nicht ganz klar, ob die Maut so wie sie geplant ist eventuell gegen EU-Recht verstößt, so dass der eine oder andere Punkt vor der Einführung eventuell noch geändert werden muss.
Deutsche Fahrzeughalter sollen steuerlich entlastet werden, d.h. die Kosten der Maut werden mit der Kfz-Steuer verrechnet. Dabei ist die Pkw-Maut für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3, 5 Tonnen zu entrichten.
Während Durchreisende die Wahl zwischen einer Zehn-Tages-Vignette (10 €) oder einer Zwei-Monats-Vignette (20 €) haben, müssen inländische Fahrzeughalter in Zukunft eine Jahresvignette kaufen. Diese kostet je nach Motorgröße, Schadstoffausstoß und Baujahr des Fahrzeugs um die 100 €. Ausgenommen davon sind Elektroautos, für die sich durch die Maut bewusst oder unbewusst eine Art Subvention ergibt. Da für diese keine Kfz-Steuer gezahlt werden, ist in diesem Fall auch die Vignette gratis.
Der Kauf bzw. die Buchung der Vignetten soll im Internet sowie an Tankstellen erfolgen. Es handelt sich dabei um ein elektronisches System, die Kontrolle soll durch den Abgleich mit dem Pkw-Kennzeichen erfolgen. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von bis zu 150 € geahndet.
Durch die Pkw-Maut wird mit einem effektiven Gewinn von knapp 600 Millionen Euro jährlich gerechnet, die aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.