Zollbeamte schreckt wohl kaum noch etwas ab - die Schmuggler von Waren haben allerlei außergewöhnliche Tricks und das Meiste, auch oft grenzwertige, schon ausprobiert. Dabei gleicht ein Zollamt nicht selten einem Gruselkabinett, wenn exotische Ware wie Schlangenhäute, eingelegt Skorpione, Tierfelle oder gar ein Rückenkratzer aus einer Krokodilklaue bei den Zöllnern auf dem Tisch landen.
Ebenfalls sehr speziell war der Einfall eines Reisenden, der mehr als drei Kilogramm Schmuck in seiner Unterhose eingenäht hat. So etwas prägt sich dann sogar bei erfahrenen Zöllnern ein. Auch wenn das in diesem Fall nicht gilt – Touristen und Einreisende wissen oft gar nicht, dass sie sich mit der Einfuhr von Mitbringseln aus dem Urlaub strafbar machen können.
Prüfen Sie daher rechtzeitig die geltenden Einfuhrbestimmungen und gehen Sie auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten lieber auf Nummer sicher. Die Strafen für die Einfuhr bestimmter Waren sind nicht unerheblich und können die Rückkehr aus dem Urlaub sehr schnell vermiesen.