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19. März 2013

Der neue EU-Führerschein 2013

Anlässlich der EU-Harmonisierung in großen Teilen des Fahrerlaubnisrechts, wird seit Januar 2013 die 3. Führerschein-Richlinie fortgeführt. So wurde am 19. Januar 2013 der neue EU-Führerschein eingeführt, der sowohl für Neuinhaber als auch für Altinhaber einige Veränderungen bereithält. Demnach wurden beispielsweise die Fahrerlaubnisklassen erweitert und die Befristungen sowie Schlüsseltabellen verändert.

Folglich umfasst das Fahrerlaubnisrecht nun 16 einzelne Klassen, die durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden. Auch bei den Befristungen gab es einige Änderungen. Demnach erhalten die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung eine Fahrberechtigung. Achtung, Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Das Gleiche gilt auch für die Erweiterung der Fahrerlaubnis, den Umtausch oder für die Ersatzausstellung. Die Führerscheine, die jedoch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin bis zum 19.01.2033 gültig.

Zuletzt änderten sich auch die Schlüsseltabellen. Trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die sich auf die Fahreignung auswirken, erhält man unter bestimmten Auflagen eine Fahrerlaubnis. Diese werden dann in verschlüsselter Form auf dem Führerschein vermerkt. Dabei gelten dreistellige Schlüsselzahlen nur in Deutschland, zweistellige Schlüsselzahlen gelten hingegen EU-weit.

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Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

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