Aber nicht ohne Ausweispapiere. Ganz egal, ob sie in der innerhalb der EU oder außerhalb ihr verreisen, gerade hinsichtlich wichtiger Ausweispapiere sollten Sie beachten, dass man einige von ihnen immer bei sich haben sollte.
Generell können sich alle EU-Bürger frei in der Europäischen Union bewegen und problemlos in andere Mitgliedsländer reisen. Demnach brauchen EU-Bürger kein Visum, sondern in den meisten Fällen nur einen gültigen Personalausweis.
Zu beachten ist jedoch, dass ohne Kontrollen nur in diejenigen EU-Länder eingereist werden kann, die Mitglieder des sogenannten Schengener Abkommens sind. Insgesamt sind 22 EU-Länder Mitglied des Abkommens, wobei dies nicht auf Bulgarien, Irland, Rumänien, das Vereinigte Königreich und Zypern zutrifft. Des Weiteren sind auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Schengen-Mitglieder, obwohl sie alle nicht zur EU gehören.
Also ist besonders bei Reisen in die fünf Nicht-Schengen-Länder zu beachten, dass immer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden muss. Empfohlen wird jedoch, dass auch bei Reisen innerhalb der EU immer der Personalausweis mitgeführt werden sollte, damit man sich im Notfall immer ausweisen kann. Damit auch Ihre Kinder problemlos in den Urlaub starten, sollten Sie daran denken, dass auch Kinder seit dem 26. Juni 2012 einen eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen müssen. Dass ein Kind im Pass der Eltern eingetragen ist, reicht demnach nicht mehr aus.
Schon bei Reisen innerhalb der EU haben wir festgestellt, dass man trotz des generell freien Personenverkehrs bestimmte Ausweispapiere (Personalausweis) immer bei sich führen sollte und dass man bei der Einreise in andere europäische Länder, die nicht in der EU oder Mitglied des Schengen Abkommens sind, sogar einen Reisepass vorlegen muss.
Wie bereits oben erwähnt, ist bei Reisen außerhalb der EU das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Für einige Länder ist das Vorlegen des Reisepasses aber immer noch nicht ausreichend. Demnach benötigt man für viele Länder wie beispielsweise der USA zusätzlich ein Visum, das je nach Dauer des Aufenthalts online oder in der Botschaft beantragt werden muss. Daher sollte man sich bereits im Voraus über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Zu beachten ist außerdem, dass auch vorläufig ausgestellte Dokumente oftmals nicht anerkannt werden.
Zudem sollte sichergestellt werden, dass das Reisedokument während des Urlaubs nicht seine Gültigkeit verliert und am besten auch noch 6-8 Wochen nach Reiseende gültig ist.
Des Weiteren müssen auch Kinder ein entsprechendes Reisedokument vorlegen, wobei je nach Alter des Kindes unterschiedliche Dokumente mitzuführen sind. So benötigen Kinder bis zur Vollendung ihres zwölften Lebensjahres den Kinderreisepass, der sechs Jahre gültig ist oder bis das Kind zwölf Jahre alt wird. Dabei enthält dieser Pass keinerlei digitalisierte Informationen und auch keine Fingerabdrücke.
Ab einem Alter von zwölf Jahren benötigen Kinder dann den sogenannten elektronischen Reisepass, der auf Wunsch der Eltern schon früher ausgestellt werden darf. Auf einem Chip werden die Daten über den Pass und den Inhaber sowie das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Ab einem Alter von 16 Jahren gilt für Jugendliche ebenso das Mitführen des Personalausweises